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Links rundum Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Familiie

Bund Deutscher Hebammen: www.bdh.de 

Landesverband Nordrhein-Westfalen: www.hebammen-nrw.de

 

Informationen & Hilfen

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.: www.profamilia.de

Informationsseite zur Pränataldiagnostik: www.infopd.de

Dachorganisation der Elterninitiativen und Fördervereine für Fühgeborene und kranke Neugeborene: www.fruehgeborene.de

Arbeitsgemeinschaft Gestose-Frauen e.V.: www.gestose-frauen.de

Selbsthilfeinitiative für Familien mit Schreibabys: www.trostreich.de

Bundesweite Selbsthilfe-Organisation zur Depression und Psychose nach der Geburt: www.schatten-und-licht.de

Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind verloren haben: www.initiative-regenbogen.de

Arbeitskreis Down-Syndrom: www.down-syndrom.de

Informationsseite und Erfahrungsbericht für Frauen, die in der Schwangerschaft unter starker Übelkeit und Erbrechen leiden: www.hyperemesis.de

 

Praktisches

Das ganzheitliche Forum für Schwangere und junge Eltern: www.babyclub.de

Alles für Stoffwindeln: www.naturwindeln.de

Wichtige Informationen für den Notfall: www.erste-hilfe-fuer-kinder.de

Naturkost für Kinder: www.naturkost.de

Beliebig in welcher Konstellation Sie sich befinden ( ob alleinstehend, gleichgeschlechtlich oder konventionell ), geht der Übergang von der ZWEIer-Beziehung hin zur Elternschaft mit erlebten Veränderungen einher.

Im Fokus auf Schwangerschaft und Geburt und die Vorfreude auf das Kostbarste und Wertvollste rückt die Vorbereitung auf die Elternschaft häufig in den Hintergrund.

Die Fragen nach dem WIE werden mit dem Kind geboren.

„Da Babys nicht mit einer Gebrauchsanweisung nach neun Monaten nach Hause geliefert werden, schon gar nicht mit einer individuellen Anweisung, wie gerade dieses spezifische Baby zu pflegen wäre, ist es nicht verwunderlich, dass viele Eltern sehr verunsichert sind.“ K.H.Brisch

Als Hebamme begleite ich werdende Eltern durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Während dieser sehr wertvollen und vertrauten Zeit mit jungen Familien ist mir diese Verunsicherung immer wieder begegnet.

Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf Ihre Elternschaft vorzubereiten, um sich von diesen Verunsicherungen ein Stück weit verabschieden zu können. Ein bisschen weniger „Versuch und Irrtum“ :-)

Ich biete Ihnen meine Leistungen als erfahrene Hebamme, wie Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung ( Nachsorge ) an.

Ich freue mich auf Sie und Ihren Nachwuchs!

Sie haben ein Anliegen und fühlen sich durch meine Worte auf der Startseite angesprochen.

Sie sind sich aber unsicher, ob und was Sie machen sollen. Vielleicht denken Sie: „ Ach, eine Therapie? Ich bin doch nicht krank! „ Das ist sicherlich richtig! Und doch wünschen Sie sich vielleicht Unterstützung, wissen nicht so recht, mit wem Sie sprechen sollen.

Die Klientenzentrierte Psychotherapie geht davon aus, dass der Hilfesuchende alles zu seiner Heilung Notwendige in sich trägt und selbst am besten in der Lage ist, seine persönliche Situation zu analysieren und Lösungen für seine Probleme zu erarbeiten. Manchmal bedarf es nur eines wertschätzenden und geschützten Raumes, in den man mit all seinen Gedanken und Gefühlen eintreten darf.

Ich möchte mit Ihnen zusammen diesen Raum betreten, um in einem gemeinsamen Gespräch ihre persönlichen Ressourcen zu finden.

Sie sind herzlich Willkommen.

 

 

Was Sie sicher noch bewegt, ist die Frage nach meinem Honorar.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mein Honorar zu entrichten:

• Barzahlung gegen Quittung direkt nach jedem Termin (dies erleichtert mir die tagesaktuelle Buchführung)
• Überweisung nach Rechnungsstellung

Für meine psychotherapeutischen Sitzungen, verlange ich je Termin (50 Minuten) ein Honorar von 85,00 € (ohne Mehrwertsteuer, da von der Umsatzsteuer befreit). In der Regel müssen Sie dieses Honorar privat entrichten. Sollten Sie in einer privaten Krankenkasse sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist in Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse die volle oder teilweise Erstattung seitens Ihrer KV möglich. In Ausnahmefällen (sehr enge finanzielle Bedingungen z.B. in Familien mit mehreren kleinen Kindern) bin ich bereit, das Honorar zu verhandeln. Sollten wir eine besondere Vereinbarung getroffen haben, erwarte ich im Ausgleich Ihr besonderes Engagement in der Arbeit.

Terminabsagen und Terminverschiebungen bis zu 2 Werktage vor dem jeweiligen Termin sind kostenfrei möglich. Bei später erfolgten Terminabsagen stelle ich den Termin in Rechnung.

Falls Sie Interesse an einem WingWave Coaching haben, sprechen Sie mich bitte an. Dies bedarf eines Einzelcoachingvertrages und beinhaltet andere Konditionen.

Hebammen-Praxis

Als ausgebildete, erfahrene Hebamme begleite ich Sie während der Schwangerschaft, im Wochenbett und auch später. Sie erfahren bei mir eine ganzheitliche und individuelle Betreuung. Neben den von den Krankenkassen bezahlten Leistungen der Vor- und Nachsorge biete ich auch Zusatzleistungen wie Massage, Kinesiotaping oder Bachblütentherapie an.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Ergänzend arbeite ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie und biete Unterstützung in schwierigen Situationen. Die Gesprächstherapie nach Rogers und das WingWave Coaching sind meine bevorzugten Methoden. Ziel einer Behandlung ist es, Ihre Ressourcen zu aktivieren für mehr Lebensfreude und Vertrauen in Ihr Da-Sein.

(Angaben gemäß § 5 TMG) Zweiplus Karte2020

Claudia Engler
Wipperfürther Str. 409
51515 Kürten

Kontakt: 02268/9090737
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Id.-Nr. 81 302 795 635
Finanzamt Bergisch Gladbach

Verantwortlicher für den Inhalt ist gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Claudia Engler
Wipperfürther Str. 409
51515 Kürten

Zuständige Berufshaftpflichtversicherung: Nürnberger Versicherungsgruppe
Geltungsbereich: Hebamme / Geburtshelferin ohne Geburtshilfe

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Bergisch Gladbach, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Bund freiberuflicher Herbammen Deutschland e.V. Kasseler Strasse 1a, 60486 Frankfurt
Hebammenberufsordnung des NRW

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  • Geburtsvorbereitung: Dieser Kurs soll dazu dienen, Schwangeren/Paaren ein genaueres Bild über die Geburt und die Zeit danach zu vermitteln. Es werden Themen zu   Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen durchgesprochen und   gleichzeitig offene Fragen geklärt. Ein großer Schwerpunkt liegt auf   Übungen, die die Körperwahrnehmung und das Selbstbewußtsein stärken. Denn diese Faktoren sind eigentlich die wesentlichsten für die bevorstehende Zeit.      

  • Rückbildung: Sechs bis acht Wochen nach der Geburt ist es wichtig, den Körper gezielt durch Übungen wieder zu kräftigen. Das ursprüngliche Körpergefühl soll zurückgewonnen werden und Spätfolgen wie z.B. Beckenbodenschwäche wird entgegengewirkt. Den Frauen tut es in der Regel sehr gut, sich als Ausgleich regelmäßig zu bewegen und andere junge Mütter zu treffen.      

  • Babymassage: *Berührt, gestreichelt und massiert zu werden, ist Nahrung für das Kind. Nahrung, die genauso wichtig ist wie Mineralien, Vitamine und Proteine.* Frederick Leboyer

Während der Schwangerschaft vollbringt Ihr Körper enorme Leistungen und das kann häufig von verschiedenen Beschwerden begleitet werden.

Viele Schwangere leiden gerade zu Beginn an Beschwerden wie zB. :

  • Übelkeit & Erbrechen
  • Müdigkeit & Erschöpfung
  • Kreislaufbeschwerden
  • Opstipation (Verstopfung)
  • Wadenkrämpfe
  • u.v.m.

 

Aber auch während des weiteren Verlaufs kann es zu Beschwerden kommen:

  • Rückenschmerzen
  • Ischias und Kreuzbeinschmerzen
  • Ödeme
  • Sodbrennen
  • u.v.m.

 

Die Naturheilkunde bietet vielfältige Möglichkeiten, die Schwangerschaftsbeschwerden auf natürliche Weise zu minimieren oder ganz zu beseitigen und das alles ohne Nebenwirkungen.

Die Methode der Behandlung hängt von den Beschwerden ab und wird somit individuell auf Ihre Beschwerden und Wünsche abgestimmt.

 

Damit Sie auch spontan und unkompliziert Hilfe bekommen, werden wir ab Februar 2017 eine offene Hebammensprechstunde einrichten!

Dann können Sie einfach vorbei kommen oder auch kurzfristig einen Termin vereinbaren. Die Zeiten werden in Kürze veröffentlich.

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kasse.

Allgemeine Vertragsbedingungen der Hebammenpraxis Claudia Engler

1. Vertragsbeziehungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis Claudia Engler (im folgenden Hebammenpraxis genannt) und der Schwangeren/Kursteilnehmerin (im folgenden Teilnehmerin genannt) in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages (im folgenden Vertrag genannt), soweit nicht zwischen den Parteien abweichendes vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt mit Anmeldung der Teilnehmerin und Annahme durch die Hebammenpraxis zustande. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die AGB der Hebammenpraxis zur Kenntnis genommen und anerkannt. Die Anmeldebestätigung erfolgt online oder schriftlich. Die Kursgebühr ist eine Woche nach Rechnungsdatum, spätestens zum ersten Kurstermin in voller Höhe fällig.

2. Beendigung des Behandlungsvertrages / Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Hebammenpraxis erfolgt insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hebamme aufgrund ihres geburtshilflichen Berufsfeldes oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Im Falle einer Vertragsbeendigung bleibt der Honoraranspruch der Hebammenpraxis für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen während der Vertragslaufzeit erhalten.

3. Mitwirkung der Schwangeren

Die Teilnehmerin ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt auch für Kursteilnehmerinnen, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.

4. Inhalt des Vertrages

Die Hebammenpraxis erbringt ihre Dienste gegenüber der Teilnehmerin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung von Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Wochenbett bei dieser anwendet. Soweit die Teilnehmerin gesetzlich krankversichert ist und der Vertag über die Versorgung nach § 134 a SGB V eine Vergütung der Hebamme für die jeweilige Leistung vorsieht, wird hiernach abgerechnet. Für Teilnehmerin, die nicht gesetzlich versichert sind und für Leistungen, die nicht in den Katalog des Vergütungsvertrages nach § 134 a SGB V fallen, werden die erbrachten Leistungen gesondert vereinbart und privat abgerechnet.

5. Termine und Kurse

Die Hebammenpraxis vergibt Termine ausschließlich persönlich für die Teilnehmerin. Nach Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Hebammenpraxis keine Gebühren.
Bei Rücktritt gilt:
Nach Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per email ohne anfallende Kosten storniert werden.
Bis 2 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Kursgebühren.
Bis 1 Woche vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühren. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Sollte innerhalb von 10 Tagen keine Annahmeerklärung der Hebammenpraxis erfolgen, so ist ein Kurs nicht zustande gekommen. Ein Schadensersatzanspruch der Teilnehmerin besteht nicht.
Sollte ein Kurs aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor informiert. Der ausgefallene Kurs wird nachgeholt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt rechtzeitig.

6. Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit 79,94 Euro für Geburtsvorbereitungskurse und 57,12 Euro für Rückbildungsgymnastik. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen und gehen zu Ihren Lasten. Die kursleitende Hebamme erstattet der Versicherten die Gebühr für die teilgenommenen Stunden nach Kursende (kann bis zu 6 Wochen dauern). Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

7. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der (Bundesland)-Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

8. Haftung

Eine Haftung für durch die Hebammenpraxis verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder ein Personenschaden vorliegt. Die Hebammenpraxis übernimmt keinerlei Haftung für  Garderobe und abgelegte Gegenstände.

9. Schlussbestimmungen

Ist oder wird eine Regelung dieses Vertrages unwirksam, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.

10. Datenschutz

Im Rahmen unserer Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebammenpraxis erhoben, verarbeitet und genutzt. NebenAngaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung/ Betreuung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammenpraxis erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Daten werden insbesondere an behandelnde Ärzte, an öffentlich-rechtlichen Kostenträgern oder Krankenkassen übermittelt.

Hebamme & Heilpraktikerin (Psych)

Weiterlesen: Claudia Engler

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

 

Schwangerschaft

 

Hebammen führen sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen durch, die auch im Mutterpass dokumentiert werden. Einzig die drei empfohlenen Ultraschalluntersuchungen gehören nicht in den Leistungskatalog der Hebamme.

Im Mittelpunkt steht die individuelle und ganzheitliche Betreuung. So können Paare/Schwangere auf ihre Bedürfnisse hin beraten und persönliche Fragen geklärt werden. Ein frühzeitiges Kennenlernen der betreuenden Hebamme fördert eine gute Vertrauensbasis. Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme kann einen Arztbesuch ergänzen oder ersetzen.

 

Wochenbett / Nachsorge

 

Wenn das Baby geboren und die junge Familie zu Hause vereint ist, kommt Ihre Hebamme zu Ihnen nach Hause, um nach Mutter, Vater und Kind zu schauen. Die Hebamme beobachtet den allgemeinen Zustand von Mutter und Kind und kontrolliert unter anderem die Nabelheilung, das kindliche Trinkverhalten, die mütterliche Wundheilung und die Gebärmutterrückbildung. Darüber hinaus gibt sie natürlich Tipps und beantwortet Ihre Fragen. Die Anzahl der Besuche richtet sich nach den Bedürfnissen von Mutter und Kind. Wochenbettbetreuungen sind unabhängig von der Art der Entbindung und stehen allen Familien zu!

 

Schwangerschaftsbeschwerden

 

Während der Schwangerschaft vollbringt Ihr Körper enorme Leistungen und das kann häufig von verschiedenen Beschwerden begleitet werden.

 

Viele Schwangere leiden gerade zu Beginn an Beschwerden wie zB.:

  • Übelkeit & Erbrechen

  • Müdigkeit & Erschöpfung

  • Kreislaufbeschwerden

  • Opstipation (Verstopfung)

  • Wadenkrämpfe

  • u.v.m.

 

Aber auch während des weiteren Verlaufs kann es zu Beschwerden kommen:

  • Rückenschmerzen

  • Ischias und Kreuzbeinschmerzen

  • Ödeme

  • Sodbrennen

  • u.v.m.

 

Die Naturheilkunde bietet vielfältige Möglichkeiten, die Schwangerschaftsbeschwerden auf natürliche Weise zu minimieren oder ganz zu beseitigen und das alles ohne Nebenwirkungen.

Die Methode der Behandlung hängt von den Beschwerden ab und wird somit individuell auf Ihre Beschwerden und Wünsche abgestimmt.

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kasse.

 

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen haben oder mich als Hebamme kennenlernen und buchen möchten! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dipl. Gesundheitsökonomin (FH) & Yogalehrerin i.A. (BDY)

Weiterlesen: Stephanie Hangert